Das Sonderkündigungsrecht in der Kfz Versicherung
Grundsätzlich wird eine Kfz Versicherung immer für ein Jahr abgeschlossen. Meist ist der 01. Januar der Beginn des Versicherungsjahres und endet mit dem 31. Dezember. Grundsätzlich kann die Versicherung dann immer bis zum einem Stichtag, den 30. November des Jahres (also ein Monat Kündigungsfrist) ohne Grund gekündigt werden. Sollte Sie den Termin verpasst haben, aber wollen die Kfz Versicherung trotzdem noch kündigen, dann sollten Sie prüfen, ob Sie von dem Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung Gebrauch machen können. Hier gibt es einige Gründe weswegen man auch im Dezember noch die Autoversicherung kündigen kann.
Gründe für das Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung
In den folgenden Fällen haben Sie die Möglichkeit das Sonderkündigungsrecht für Ihre Kfz Versicherung zu nutzen. Von daher sollten Sie, wenn Sie die Rechnung für das nächste Beitragsjahr bekommen, diese auf jeden Fall genau überprüfen und zudem einen Kfz Versicherungsvergleich machen. Denn dann erkennen Sie recht schnell ob es noch günstigere und bessere Versicherungstarife gibt.
- Erhöhung des Versicherungsbeitrages
- Fahrzeugwechsel
- Schadenfall
- Veränderung der Einstufung in der Typklasse oder Regionalklasse zu Ihren Ungunsten.
Die Erhöhung des Versicherungsbeitrages
Wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht, ohne dass sich der Umfang der Leistung des Versicherungstarifs erweitert hat, dann hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Nach Erhalt der erhöhten Beitragsrechnung für das nächste Jahr haben Sie genau einen Monat Zeit, um von der Sonderkündigung für Ihre Autoversicherung Gebrauch zu machen. Auch wenn sich nur ein Bestandteil Ihrer Versicherung erhöht (Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung), auch dann haben Sie das Sonderkündigungsrecht für die komplette Kfz Versicherung.
Beitragserhöhung aufgrund von Regionalklasse oder Typklasse
Wenn sich der Beitrag aufgrund von Veränderungen der Regionalklasse oder Typklasse erhöht, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Sie sollten das neue Beitragsschreiben immer genau überprüfen, weil Änderungen bei diesen Klassen im Schreiben nicht immer sofort zu erkennen sind.
Sonderkündigungsrecht nach dem Fahrzeugwechsel
Immer wenn Sie sich für ein neues Fahrzeug entscheiden, haben Sie auch die Möglichkeit die Autoversicherung zu wechseln. Sie sind nicht verpflichtet beim alten Versicherer zu bleiben. Die Schadenfreiheitsklasse bleibt natürlich auch erhalten und wird aufs neue Fahrzeug übertragen.
Versicherungswechsel nach einem Schadenfall
Auch bei einem Schadenfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Hier können Sie bis einen Monat nach Abschluss der Schadensbearbeitung den Vertrag kündigen. Hierbei ist aber auch wichtig zu wissen, dass die Versicherung ebenfalls das Recht hat den Vertrag nach einem Schadenfall zu kündigen.
Schauen Sie sich die Beitragsrechnung genau an und vergleichen Sie diese mit der Rechnung vom Vorjahr. Denn dann erkennt man am besten, ob die Beiträge von der Versicherung erhöht wurden.
Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht
Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung um eine günstigere Autoversicherung abzuschließen. Nutzen Sie für den Vergleich der Versicherungen einen Kfz Vergleichsrechner, damit finden Sie in kurzer Zeit eine günstige und gute Kfz Versicherung. Ein Vergleich lohnt sich wirklich immer und sollte man eigentlich jedes Jahr einmal machen.
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